Wie die Unterschrift bei einem Papierdokument ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur die eindeutige Bestimmung des Verfassers eines Dokumentes. Darüber hinaus sorgt sie für eine höhere Akzeptanz und eine sicherere Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Denn auch eine nachträgliche Änderung des Dokuments ist eindeutig erkennbar.
Dank qualifizierter elektronischer Signatur ist der elektronische Kontoauszug einem Papierkontoauszug gleichgestellt. Mithilfe der Signatur können Sie im Rahmen Ihrer Buchführungspflichten gegenüber dem Finanzamt beziehungsweise Betriebsprüfern nachweisen, dass der Auszug tatsächlich von der Sparkasse erstellt und seit der Erstellung nicht verändert wurde. Zudem sparen Sie Personal- und Raumkosten, da die papierhafte Archivierung entfällt.
Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie einen sogenannten „Signatur-Viewer“. Weiteres technisches Equipment ist nicht erforderlich. Die für Sparkassenkunden kostenfrei nutzbare Software „Sign Live! Sparkassen-Edition“ können Sie hier herunterladen.
Als empfangsberechtigte Person des elektronischen Kontoauszugs sind Sie verpflichtet, die sogenannten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, zu beachten.
Informieren Sie sich am besten persönlich bei Ihrer Steuerberatung oder direkt bei Ihrem Finanzamt, welche Voraussetzungen für Ihre steuerrechtlichen Dokumente gelten.
Mithilfe der Signatur ist der Nachweis erbracht, dass die Inhalte des Kontoauszugs nicht verändert wurden. Um die Anforderungen an die maschinelle Auswertbarkeit erfüllen zu können, müssen Sie zusätzlich zur PDF-Kontoauszugsdatei auch die Umsatzdaten aus Ihrer Electronic-Banking-Software aufbewahren und auf Verlangen zugänglich machen.
Was ist Fernwartung?
Der Begriff Fernwartung beschreibt den Zugriff auf einen entfernten Computer zu Wartungs- und Reparaturzwecken. Mittels Fernwartungs-Software zum Beispiel TeamViewer kann ein Fernsupport bequem auf Ihren PC oder das entsprechende Gerät zugreifen und bei IT-Problemen schnell unterstützen. So lassen sich beispielsweise Fragen zum Online-Banking einfach und direkt mit Ihrem Berater per Fernwartung klären.
Vertraulicher AustauschAuch bei Nutzung der Fernwartungs-Software ist Ihr Berater zur Einhaltung des Daten- und Bankgeheimnisses verpflichtet. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Fernwartung erhoben und anschließend gelöscht.
Weitere Informationen zur Fernwartung und zum Datenschutz finden Sie hier.
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