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Testamentsvollstreckung

Alles geschieht nach Ihrem Willen

Testamentsvollstreckung

Alles geschieht nach Ihrem Willen

Mit Weitblick planen - das Lebenswerk erhalten. Wenn wir schon heute Ihren Nachlass regeln – und Sie alle Sorgen los sind.

Lebensplanung mit Weitblick

Wer mitten im Leben steht und sich etwas aufgebaut hat, der fragt sich irgendwann, wie es nach ihm weitergeht. Das ist keine Frage des Alters, das ist ein ganz logischer und natürlicher Gedanke: Wer soll eines Tages einmal was bekommen? Der erste Schritt ist, ein Testament aufzusetzen – der nächste könnte sein, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen. Denn dessen Aufgabe ist es, Testamente ohne Wenn und Aber umzusetzen.

Testament
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einem Testament vorbei. Ein Testament ist  der erste Schritt, die Übertragung des eigenen Nachlasses zu regeln.

Testamentsvollstreckung
Mit einer Testamentsvollstreckung können  Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Wir kümmern uns um die Nachlassabwicklung und setzen Ihre Wünsche gegenüber Erben und Vermächtnisnehmern durch.
Der Testamentsvollstrecker wird im Rahmen einer testamentarischen Verfügung festgelegt. Er übernimmt die Aufgabe, den Nachlass professionell, transparent und verantwortungsvoll zu verwalten und wunschgemäß weiterzugeben. Damit entlastet er die Erben.

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung liegt dabei in der Auswahl der Vertrauensperson. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Es ist nicht wenig Zeit, die wir zur Verfügung haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen!

Seneca

Gründe für einen Testamentsvollstrecker

Es gibt viele vernünftige Gründe dafür, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen, zum Beispiel wenn …

  • die Umsetzung Ihres letzten Willens sichergestellt sein soll.
  • der Familienfrieden bei der Aufteilung des Nachlasses gewahrt sein soll.
  • die Verwertung des Nachlasses kompliziert wird.
  • der Nachlass über eine längere Zeit verwaltet werden soll.
  • hilfsbedürftige Personen versorgt werden müssen.
  • eine Fürsorge für Erbschaften von Minderjährigen erforderlich ist.

Unsere Leistungen

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses für die Erben
  • Benachrichtigung öffentlicher und privater Institutionen
  • Erledigung von steuerlichen Angelegenheiten
  • Wohnung auflösen
  • Erfüllung Ihrer Vermächtnisse und Auflagen
  • Aufteilung und Übertragung des Vermögens gemäß Ihres letzten Willens
  • Übernahme der Kommunikation mit Mietern und Hauseigentümern
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