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Fondssparen mit VL

Lassen Sie die vermögens­wirksamen Leistungen in einen lang­fristig chancen­reichen Fonds­spar­vertrag fließen, erhalten Sie die Arbeit­nehmer­spar­zulage in Höhe von 20 % auf einen Höchst­betrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Ehe­gatten und eingetragene Lebens­partner). Voraus­gesetzt, Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebens­­partner). Dabei kann das tatsächliche Einkommen deutlich höher liegen. 

Für Ihre VL-Anlage stehen Ihnen verschiedene Deka Investment­fonds zur Verfügung. Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeit­geber regelmäßig Ihre VL-Beträge an. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamt­förderungs­betrag Ihrem Depot gut­geschrieben – ebenfalls in Form von Fonds­anteilen. Am Anfang des darauf­folgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.

Statt sich Ihr Kapital am Lauf­zeit­ende auszahlen zu lassen, können Sie es auch in Ihrem Depot behalten und einfach automatisch einen neuen Vertrag abschließen. Bauen Sie sich so Schritt für Schritt ein kleines Vermögen auf – etwa als Bau­stein für Ihre Alters­vorsorge.

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