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Immer schön liquide bleiben

  • Sie behalten Ihr Bar­geld zur freien Verfügung
  • Keine Mindest­laufzeit, jeder­zeit kündbar
  • Direkt online abschließen
  • Kostenlose Unterlagen für das Vermieter­gespräch
  • 30 Tage Annahme­garantie
  • Die Kaution wird als Geld­betrag erst fällig, wenn ein
    Schaden­fall eintreten sollte

Ihr Vertragspartner

Ihre moderne Mietbürgschaft

Mit der kautel Miet­kaution benötigen Sie kein Bar­geld für die Hinterlegung Ihrer Kaution. Bleiben Sie finanziell flexibel und berechnen Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot mit 30 Tagen Annahme­garantie.

Als Mieter

Mit der kautel Mietkautionsversicherung können Sie sich Ihre bereits gezahlte Miet­kaution auszahlen lassen.

Zum Umzug

Haben Sie eine neue Wohnung gefunden, können Sie die Kautions­bürgschaft als Sicherheit nutzen.

Mit Vermieter­brief

Erstellen Sie kostenlos einen Vermieter­brief für das Gespräch mit Ihrem Vermieter.

Details

Mietkaution ganz einfach

1. Schritt

Einfach bei kautel die Kaution berechnen und ein kostenloses Angebot anfordern oder direkt online abschließen.

2. Schritt

Sie erhalten Ihre Bürgschaft zu Ihrem Wunsch­termin per Post.

3. Schritt

Sie hinterlegen die kautel Bürgschafts­urkunde bei Ihrem Vermieter. Schnell und unkompliziert.

FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Mietkaution

Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?

Mit kautel können Sie die Mietkaution für Ihre Wohnung günstig und ohne Bar­geld hinterlegen. Mit dem Angebot von kautel ersetzen Sie die geforderte Bar­kaution.
Sofern Sie bereits mit Ihrem Vermieter gesprochen haben, können Sie die Miet­kaution direkt online beantragen.

So funktioniert es

  • Der Mieter beantragt die Miet­kautions­bürgschaft bei kautel und erhält eine Urkunde für die Miet­kautions­bürgschaft.
  • Der Mieter übergibt die Bürgschaft an den Vermieter als Sicherheit für Verpflichtungen aus dem Miet­vertrag.
  • Ist das Miet­verhältnis beendet, erhält der Mieter die Bürgschaft von seinem Vermieter zurück und sendet diese an kautel zurück.
  • Der Vertrag wird beendet; zu viel gezahlte Beiträge werden dem Mieter auf den Tag genau erstattet.

Der Jahres­beitrag beträgt 4,5 Prozent der vereinbarten Kautions­summe (mindestens 50 Euro).

Wie stimme ich mich mit meinem Vermieter ab?

Kautel bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem Vermieter erst einmal über die Option und die Vorteile einer Miet­bürgschaft zu sprechen. Hierzu können Sie sich ein kostenloses Angebot mit Informationen als Brief für Ihren Vermieter erstellen.

Auch bei laufenden Miet­verhältnissen kann die hinterlegte Bar­kaution durch eine Kautions­bürgschaft ersetzt werden. Die eingezahlte Bar­kaution kann ausgezahlt werden, sobald Ihr Vermieter einverstanden ist.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
  • Die Mietkautions­bürgschaft wird für privat genutzten Wohn­raum durch einen privaten Verbraucher beantragt.
  • Das Miet­objekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Der Mieter erteilt sein Einverständnis zur Prüfung seiner Bonität.
  • Die Prüfung der Bonität führt zu einem positiven Ergebnis.
  • Der Vermieter ist mit der Entgegen­nahme einer Bürgschaft als Miet­kaution einverstanden.
  • Das Miet­verhältnis ist ungekündigt.
  • Der Miet­vertrag ist unbefristet oder die Miet­dauer beträgt bei befristeten Miet­verhältnissen noch mindestens 18 Monate ab Ausstellung der Bürgschaft.
  • Die Miet­kautions­bürgschaft kann nicht für Dritte (zum Beispiel Freunde oder Verwandte) beantragt werden.
  • Die Miet­kaution, und damit die Höhe der Bürgschaft, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, die Miet­sicherheit ist entsprechend § 551 Absatz 1 BGB auf maximal das Dreifache der zu Beginn des Miet­verhältnisses auf einen Monat entfallenden Miete – ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebs­kosten – beschränkt (gleich drei Monats­mieten ohne Neben­kosten).
  • Die Miet­kaution beträgt mindestens 450,00 Euro und höchstens 10.000,00 Euro.
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